Autismus

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Kolleginnen und Kollegen verschiedener Professionen,

 

der Schulalltag kann für Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung eine echte Herausforderung darstellen.

Als Autismusberaterinnen der Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 41) für die Schulen der Stadt Remscheid stehen wir Ihnen für Informationen und Beratung rund um das Thema „Autismus und Schule‘ gerne zur Verfügung. Wir können nicht zaubern – aber unterstützen.

 

Kimberly Baldes

Hilda-Heinemann-Schule

Tel. 0177 1908373

kimberly.baldes.autismusberatung@brd.nrw.schule


Brigitte Nake

Heinrich-Neumann-Schule

Tel. 02191-782060

brigitte.nake.autismusberatung@brd.nrw.schule


 
Die Autismusberatung an Schulen der Bezirksregierung Düsseldorf ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler

... die eine Schule besuchen

… oder vor der Einschulung stehen

... und eine Autismus-Diagnose haben

... oder bei denen ein Verdacht auf Autismus vorliegt.

 

Die Autismusberatung steht


·      Eltern und Erziehungsberechtigten,

in Einzelfällen auch anderer Familienmitglieder, die Verantwortung tragen.

·      Mitarbeitenden in Schule,

also Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeit, Schulbegleitung etc.

·      außerhalb von Schule,

etwa im Kontext Therapie, Jugendhilfe, Schulaufsicht etc.

·      und den Betroffenen selbst zur Verfügung

       ggf. auch Mitschülerinnen und Mitschüler, etwa im Rahmen von Aufklärungsstunden oder bei Offenlegung von Diagnosen (Outing).

 

Autismusberatung an Schulen der Bezirksregierung Düsseldorf ist ein Angebot bei verschiedenen Anliegen oder Fragestellungen im Zusammenhang mit Autismus-Spektrum-Störung und Schule,


z. B. bei Fragen


·     des Unterrichts und der Förderung

·     der Gestaltung des Nachteilsausgleichs

·     der Schullaufbahn von der Kita bis zur Sekundarstufe II / dem Berufskolleg

·     des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

·     der Schulbegleitung (und anderer Jugendhilfemaßnahmen)

·     der Vernetzung mit außerschulischen Einrichtungen

·     der Teilhabe oder anderer individueller Anliegen

·     der Diagnostik und des Umgangs mit der Diagnose

·     des Schulrechts

·     der Wiedereingliederung bei Schulabsentismus

 

Weitere Informationen finden Sie in der Neuauflage des 2. Themenheftes Inklusion „Grundlagen und Hinweise für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen an allgemeinen Schulen“.



Hier geht’s zu weiteren Ansprechpersonen innerhalb der Autismusberatung & dem 2. Themenheft:


https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformuebergreifende-themen/autismusberatung


Share by: